Haftungsausschluss

Die Veranstaltungen des Melsunger Jugendtreff e.V. werden durch hauptamtliche Sozialpädagogen betreut und durchgeführt. Darüber hinaus arbeitet das Team mit Kooperationspartnern vor Ort zusammen. Alle Teilnehmer müssen sowohl den Anweisungen der Mitarbeiter des Melsunger Jugendtreffs als auch den jeweiligen Hausregeln der Kooperationspartner vor Ort Folge leisten. Für alle Teilnehmer der Veranstaltungen besteht eine Unfallversicherung (GVV – Unfallversicherung für jugendpflegerische Maßnahmen). Die Kosten hierfür trägt der Melsunger Jugendtreff. Über das versicherte Risiko hinaus wird keine Haftung übernommen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden oder Verluste an mitgeführten Gegenständen der Teilnehmer, wie z.B. Smartphones, Fotoapparate, Schmuck, Uhren und Kleidung, wird keine Haftung übernommen. Bei Personen- oder Sachschäden, welche durch Teilnehmer verursacht werden, ist der jeweilige Teilnehmer/ der entsprechende Personensorgeberechtige verantwortlich.

Sollte den Mitarbeitern aufgrund sehr erheblichen Fehlverhaltens eines Teilnehmers die Fortführung der Veranstaltung nicht zugemutet werden können, kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen und auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden. In diesem Fall endet die Aufsichtspflicht mit der telefonischen Inkenntnissetzung des Personensorgeberechtigten. Darüber hinaus wird in einem solchen Fall die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet.